News

News mit Bildern und Teaser

Neben der Stelle zur Schulverwaltungsassistenz haben wir auch eine befristete Stelle für Vertretungslehrkräfte ausgeschrieben. Wer über die nötigen Voraussetzungen verfügt und unser Team bereichern möchte, darf sich gerne bewerben. Infos gibt es unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online

+

Unsere Schule sucht eine Schulverwaltungsassistentin oder einen Schulverwaltungsassistenten.

Die Stelle ist vom 03.08. bis 30.08.2023 auf dem Portal „Karriere.nrw“ , auf der Homepage der Bezirksregierung und hier veröffentlicht.

+

Am Montag, den 7. August, beginnt wieder die Schule. Wir begrüßen ab 7:45 Uhr alle Zweit-, Dritt- und Viertklässler. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle Kinder um 11:35 Uhr.

Am Dienstag, den 8. August, heißen wir herzlich unsere neuen Erstklässler willkommen. Für die Klassen 1a und 1b findet die Einschulungsfeier um 9:00 Uhr in der Sporthalle statt. Die Klassen 1c und 1d feiern ihren 1. Schultag um 10:30 Uhr.

Wir freuen uns sehr auf euch!

Wir wünschen allen Kindern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch schöne Restferien und einen guten und erfolgreichen Start ins Schuljahr 2023/2024!

+

Bei herrlichem Sonnenschein konnte unser Spiel- und Sportfest heute Morgen starten.

Das Team der LGS bedankt sich ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung! Ohne tatkräftige Unterstützung wäre ein solches Fest nicht möglich!

Die Kinder erhalten gleich noch eine Überraschung!

+

News ohne Bilder

Nachrichten aus der Ludgerusgrundschule Rhede

Informationen des Gesundheitsamtes Borken

Folgende Informationen vom Gesundheitsamt Borken erhielten wir gerade:

Ab sofort gilt für alle Schulen:

Ein positiver Selbsttest muss durch einen PoC- (Bürgertest)) oder PCR-Test bestätigt werden.

  • Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass ein PoC-Test (Bürgertest) zur Bestätigung ausreicht. Dieser gilt auch als Quarantänebescheinigung. Die Kapazitäten der Labore und Ärzte sind überlastet, so dass im Regelfall keine Bestätigung durch einen PCR-Test möglich ist. Diese werden den vulnerablen Gruppen vorbehalten.
  • Als Infizierter gilt, wer einen positiven PoC-Test vorweisen kann. Die aktuelle Quarantäneverordnung schreibt eine unverzügliche Isolierung vor.

Positiver Pool-Test an Grundschulen:

  • In Grundschulen wird weiterhin zweimal wöchentlich eine PCR-Pooltestung der Klassen/ Lerngruppen durchgeführt.
  • Bei einem positiven Pool werden die Eltern und Schulen durch die Labore informiert. Durch das Vorlegen einer negativen PoC-Testung (Bürgertest) oder der Teilnahme an der Selbsttestung am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn in der Schule, können alle Kinder mit negativem Ergebnis in der Schule verbleiben. Kinder mit positivem Ergebnis im Selbsttest müssen die Schule unverzüglich verlassen und dann einen PoC-Testung durchführen lassen.
  • In Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit empfehlen wir, wenn möglich die Eltern zu bitten, vor Unterrichtsbeginn außerhalb von Schule einen PoC-Test durchführen zu lassen. So erübrigt sich ein mögliches Abholen des Kindes bei positivem Selbsttest in Schule.

einfache Newsliste